Die von der JHV vom 6. Juli 2018 beschlossene Änderung der Satzung ist erfolgt.
Alter Text
§ 12
Über jede Versammlung ist ein Protokoll zu führen. Nach Möglichkeit ist dieses, spätestens mit der neuen Einladung, den Mitgliedern zu schicken. Auf der nächsten Versammlung muss das Protokoll genehmigt werden.
Sämtliche Protokolle und Beschlüsse sind zu archivieren. Dieses obliegt dem Geschäftsführer.
Neuer Text
§ 12
Über jede Versammlung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist im Vereinslokal auszuhängen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Auf der nächsten Versammlung muss das Protokoll genehmigt werden.
Sämtliche Protokolle und Beschlüsse sind zu archivieren. Dieses obliegt dem Geschäftsführer.