Hallo liebe Schachfreunde,
mit diesem Newsletter wollen wir euch auf bevorstehende und vergangene Ereignisse hinweisen.
Zu Fragen und Hinweisen könnt ihr euch gerne an den Vorstand wenden.
1. Neuer Spielort
Wie es vielen von euch sicher schon aufgefallen ist, tragen wir unsere Spiele leider nicht mehr
in der VHS in Kamen-Heeren aus. Wegen unüberwindbaren Hürden konnte unser Vertrag dort nicht zu Gänze erfüllt werden. Unser neuer Spielort wird am Gymnasium Kamen sein. Es sind noch ein paar Formalitäten zu erledigen bis wir final umziehen können. Angedacht ist unter anderem auch, dass Jugendtraining und später auch das Seniorentraining dorthin zu verlagern. Wir bedanken und schon mal im Voraus bei der Stadt Kamen und dem Leiter des Gymnasiums Kamen Wollny für die Möglichkeit die Örtlichkeit als Spiellokal nutzen zu können. Wenn es soweit ist, erfahrt ihr es hier.
2. Neue Schiedsrichter
Seit vergangenem Wochenende können wir zu unserem Schiedsrichtersoll zwei weitere Regionale Schiedsrichter zählen. Lars-Erik Köhler und meine Wenigkeit (Kai Demmich) konnten die Prüfung bestehen und erhalten in Kürze unsere Lizenz.
3. Neue Regelung bei Fahrtkosten
Um unnötige Fragen und Diskussionen auszumerzen, bezüglich wann und wie Fahrtkosten durch den Verein zu erstatten sind, hat der Vorstand sich getroffen und folgendes beschlossen:
3.1. Fahrtgeld kann nur der Fahrer einer Fahrgemeinschaft einfordern.
3.1.1. Eine Fahrgemeinschaft besteht aus mindestens 3 Personen, am besten aus 4 – 5 Personen.
3.2. Fahrtgeld kann nur eingefordert werden, wenn die zurückgelegte einfache Strecke mehr als 50km beträgt.
3.3. Es wird nur eine Strecke bezahlt.
3.4. Der gefahrene Kilometer wird mit 0,30€ entschädigt.
3.5. Ausnahmen dieser Regelung kann nur der Vorstand genehmigen und ist nur in Sonderfällen möglich.
3.6. Diese Regelung tritt am 01.03.2024 in Kraft.
Der Fahrer dieser Fahrgemeinschaft quittiert die Strecke und die so entstandenen Kosten selbstständig und reicht diese bei einem Vorstandsmitglied ein.
Bereits eingereichte Fahrtkostenquittungen bleiben von der neuen Regelung unberührt.
Bei Fragen und Rückfragen einfach an den Vorstand wenden.
4. Jugendförderung
Zudem hat der Vorstand sich zusammengefunden und eine neue Förderungsmaßnahme für die Jugend beschlossen:
4.1. Jugendliche, die maximal das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten durch den Vorstand jegliche Teilnahmegebühren an Turnieren wieder.
4.2. Vereinsmitglieder, die maximal das 25. Lebensjahr vollendet haben, erhalten durch den Vorstand 50% der Teilnahmegebühren an Turnieren wieder.
4.3. Vereinsmitglieder, die von diesen Regelungen profitieren wollen, müssen ein Turnier, für welches sie sich angemeldet haben, auch durchspielen. Bei einem vorzeitigen Abbruch eines Turniers erlischt der Anspruch auf die Regelung 4.1 und 4.2.
4.4. Sollte der Turnierabbruch krankheitsbedingt oder aus einem anderen wichtigen Grund sein, bleibt die Regelung 4.3. unberührt.
4.5. Der Vorstand behält sich vor, in Ausnahmefällen auch anderen Vereinsmitglieder, die nicht in 4.1. und 4.2. beschrieben werden, völlig oder anteilig die Teilnahmegebühren zu erstatten.
4.6. Diese Regelung tritt am 01.03.2024 in Kraft.
Die Teilnahmegebühren werden quittiert und dem Vorstand übergeben. Dieser zahlt dann die Gebühren aus. Wenn eine Gruppe aus dem Verein am gleichen Turnier teilnehmen möchte, besteht die Möglichkeit, dass der Verein die Kosten direkt an die Turnierleitung überweist.
Bei Fragen und Rückfragen kann der Vorstand direkt angesprochen werden.
Das sollten erstmal alle „News“ gewesen sein. Sollte sich in naher Zukunft was neues ergeben, werdet ihr es hier an dieser Stelle erfahren. Ich wünsche ein schönes Wochenende 🙂